Einhandmesser: schnell und effizient
Einhand Taschenmesser sind schnell und effizient in der Handhabung. Die meisten Taschenmesser auf dem Markt sind daher auch Einhandmesser und lassen sich mit nur einer Hand zu öffnen. Sie sind daher beispielsweise mit einem Daumenpin oder einem Daumenloch versehen, mit dem man die Klinge einhändig mit dem Daumen öffnen kann. Das ist besonders praktisch, wenn Du das zu schneidende Material mit der anderen Hand hältst und Du somit nicht beide Hände zum Öffnen des Taschenmessers benötigst. Auf dieser Seite findest Du alle Einhandmesser!
Was ist ein Einhandmesser
Ein Einhandmesser lässt sich mit nur einer Hand öffnen. Auch wenn dies manchmal etwas Übung erfordert, kannst Du die Klinge in den meisten Fällen sehr leicht einhändig öffnen. Der Vorteil von einem Einhand Taschenmesser besteht darin, dass Du die Klinge bei Deinen täglichen Schneidearbeiten schnell öffnen kannst. Dadurch kannst Du Dein Einhandmesser ohne große Unterbrechung nutzen, was beispielsweise bei der Arbeit in einem Lagerhaus sehr nützlich sein kann.
Die Einhandöffnung eines Taschenmessers
Die beliebtesten Öffnungsmechanismen sind der Daumenpin, das Daumenloch und der Flipper. Alle drei gibt es in verschiedenen Formen und Größen. Der Daumenpin ist ein "Knopf" auf der Klinge und bei einem Daumenloch handelt es sich um ein Loch in der Klinge. Beide Öffnungsmechanismen sorgen dafür, dass Dein Daumen genug Halt zum Öffnen der Klinge hat. Der Flipper ist ein kleiner Fortsatz an der Klinge, welcher meistens an der Rückseite der Klinge herausragt. Im geschlossenen Zustand ragt der Flipper aus dem Messergriff heraus. Einen Flipper benutzt man meistens mit dem Zeigefinger, um die Klinge zu öffnen.
Sind Einhandmesser verboten oder sind Einhandmesser legal zu führen?
Nicht alle Einhand Taschenmesser und nicht alle Öffnungsmechanismen, die das einhändige Öffnen möglich machen, sind in Europa zum Führen oder Besitzen zugelassen. Willst Du sicher wissen, dass ein Taschenmesser legal in Deinem Land ist? Weitere Informationen über den Paragraph 42a des Waffengesetz (§42a WaffG) findest Du auf dieser Seite.